Kinderrechte

Der 10. Dezember ist der internationale Tag der Menschenrechte. An diesem Tag wurde vor 60 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UNO-Generalversammlung verabschiedet.

Da Kinder einen besonderen Schutz benötigen, wurde 1989 die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen beschlossen. Sie betrifft alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und wird von allen Staaten der Welt - außer Somalia und den USA - als rechtlich verbindlich anerkannt.

Die Konvention gliedert sich im Wesentlichen in drei Bereiche mit insgesamt 54 Artikeln:

Recht auf Vorsorge - wie das Recht auf Nahrung, Bildung, elterliche Fürsorge und Betreuung bei Behinderung

Recht auf Schutz - wie das Recht auf Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt, das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung, das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung (Kinderarbeit ) sowie das Recht auf Schutz bei bewaffneten Konflikten.

Recht auf Beteiligung - gemeint ist das Recht der Kinder- unabhängig von ihrem Alter - bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, ihre Meinung zu äußern, gehört und angemessen eingebunden zu werden.

All diese Bedingungen sind Voraussetzungen für die bestmögliche Entwicklung, auf die alle Kinder einen Anspruch haben. Diese rechtlichen Ansprüche beinhalten zwangsläufig ein Verbot von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kindersoldaten. Damit junge Menschen ihre Rechte selber einfordern können, müssen sie diese auch kennen. Daher hat es sich das Netzwerk Kinderrechte Österreich bestehend aus 27 Nichtregierungsorganisationen zum Ziel gemacht, das Bewusstsein der Kinderrechte bei Eltern und Kindern zu fördern. Dazu gehören die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, UNICEF, SOS Kinderdorf, Pro Juventute, Kinder- und Jugendanwaltschaft und zahlreiche andere Organisationen.

In Österreich wurde die Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. 2004 wurde von der österreichischen Regierung der Nationale Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Er beschreibt konkrete Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen aller in Österreich lebenden Kinder.

Das unabhängige Netzwerk Kinderrechte Österreich verfasst alle 5 Jahre den so genannten Schattenbericht. Dieser enthält über den von der Regierung vorgelegten Staatenbericht hinausgehende Informationen über die Einhaltung sowie Nichteinhaltung der Kinderrechte in Österreich. Als Reaktion darauf verfasst der UN - Ausschuss eine Stellungnahme, zuletzt 2005.
2008 erschien ein Schattenbericht über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie.

Auch wenn die allgemeine Situation der Kinder hierzulande zufrieden stellend ist, so werden im Bericht von 2005 doch noch etliche Verbesserungsmöglichkeiten angeführt:
Ein gesetzliches Verbot von physischer und psychischer Gewalt in der Erziehung gibt es seit 1989. Der Ausschuss empfiehlt jedoch ,weitere notwendige Maßnahmen wie Bewusstseinsbildung zu setzen, um das allgemeine Verständnis von und Respekt vor dem Recht unter Eltern und Berufsgruppen, die für und mit Kindern arbeiten zu stärken.

Der Ausschuss empfiehlt weiters, die Elternbildung und Bewusstseinsbildungskampagnen über gewaltlose Erziehung fortzuführen und eine Studie über die Häufigkeit und negativen Effekte von Gewalterfahrungen auf die Entwicklung von Kindern in Auftrag zu geben. Familienarmut, die Kinder beeinträchtigt ist zu reduzieren und zu verhindern. Ferner, sind ökonomisch benachteiligten Familien wie AlleinerzieherInnen oder Familien mit Migrationshintergrund gut koordinierte finanzielle Unterstützungen zu gewähren, um das Recht den verstärkt werden, die ganz besonders alleinerziehenden Müttern den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern und hochqualitative und leistbare Kinderbetreuung auszubauen.

Bei Kindern auf der Flucht ist sicherzustellen, dass unbegleiteten und getrennten asylsuchenden Kindern BetreuerInnen beigestellt werden, um das Kindeswohl zu wahren; Alle Befragungen von unbegleiteten und getrennten asylsuchenden Kindern sollen von professionell ausgebildetem Personal durchgeführt werden; Eine adäquate Unterbringung ist sicherzustellen, die dem Entwicklungsstand von unbegleiteten und getrennten asylsuchenden Kindern entspricht; und die volle Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Entscheidung von Deportationen von unbegleiteten und getrennten asylsuchenden Kindern ist zu gewährleisten und die Schubhaft zu vermeiden.

Die Vorschläge zur Verbesserung umfassen noch viele andere Punkte, die Sie unter www.kinderrechte.gv.at bzw. www.kinderhabenrechte.at nachlesen können.

 
 

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